Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht Hamburg: Verteidigung bei Drogenhandel, Besitz & EncroChat
Ermittlungen im Drogenstrafrecht werden in Hamburg oft vom spezialisierten LKA 6 (Drogendezernat) oder der GER (Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift) geführt. Wenn Sie ins Visier dieser Ermittler geraten – sei es durch eine Hausdurchsuchung, eine Telefonüberwachung (TKÜ) oder eine Vorladung – ist die Situation ernst.
Als erfahrener Strafverteidiger in Hamburg-Schnelsen verteidige ich Mandanten im gesamten Norden (Hamburg, Pinneberg, Norderstedt, Elmshorn) gegen Vorwürfe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), "Konsumcannabisgesetz" (KCanG), "Medizinalcannabisgesetz" (MedCanG) und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
Egal ob es um "Eigenbedarf" geht oder um den Vorwurf der Organisierten Kriminalität (OK) im Hamburger Hafen: Ich kämpfe für Ihre Freiheit.
Verteidigung bei allen Substanzen & Betäubungsmitteln
Das Strafmaß hängt entscheidend von der Art der Droge und dem Wirkstoffgehalt ab. Ich verteidige Sie bei Vorwürfen im Zusammenhang mit:
- Cannabis-Produkte: Marihuana (Gras, Blüten), Haschisch (Platten), Haschischöl, THC-Vapes. (Achtung: KCanG beachten!)
- Stimulanzien: Kokain ("Koks", "Stein", Crack), Amphetamin ("Speed", "Pep"), Methamphetamin (Crystal Meth).
- Partydrogen: Ecstasy (MDMA-Tabletten, "Teile"), MDMA-Kristalle, GHB/GBL ("Liquid Ecstasy").
- Opioide: Heroin ("H"), Fentanyl, Morphium.
- Arzneimittel & Substitute: Tilidin, Tramadol ("Trama"), Benzodiazepine ("Benzos", Valium, Tavor, Xanax) – oft illegal erworben ohne Rezept.
- Psychedelika: LSD ("Pappen"), Pilze (Psilocybin), Ketamin.
- Neue Psychoaktive Stoffe (NPS): "Spice", "Badesalze", Kräutermischungen (Fallen unter das NpSG).
Die Vorwürfe: Wo meine Verteidigung ansetzt
1. Besitz & Erwerb (§ 29 BtMG)
Der häufigste Vorwurf. Oft Zufallsfunde bei Verkehrskontrollen oder Personenkontrollen ("Kiez-Kontrolle"). Auch ein von verdeckten Ermittlern der Polizei beobachteter Kauf im Straßenhandel kann diesen Vorwurf nach sich ziehen.
- Strategie: Einstellung wegen Geringer Menge (§ 31a BtMG). Ich kenne die aktuellen Richtlinien der Staatsanwaltschaften in Hamburg (z.B. Kokain bis 1g) und Schleswig-Holstein (oft strenger!).
2. Handeltreiben (Dealen)
Hierfür muss kein Verkauf beobachtet worden sein! Es reicht der Besitz einer Menge, die den Eigenbedarf übersteigt, in Kombination mit szenetypischen Utensilien wie Feinwaage, Tütchen (Ziplocks) und Bargeld in auffälliger,typischer Stückelung.
- Gefahr: Auch die Tätigkeit als "Kurier" (Transport) oder "Bunkerhalter" (Aufbewahrung für Dritte) wird in diesem Zusammenhang hart bestraft.
3. Bewaffnetes Handeltreiben (§ 30a BtMG)
Der "Klassiker" der harten Bestrafung: Drogen (nicht geringe Menge) + Waffe = Mindestens 5 Jahre Haft.
- Wichtig: Als Waffe zählt schon das Cuttermesser, der Baseballschläger, das Pfefferspray oder die Schreckschusswaffe in der Wohnung. Wir müssen beweisen, dass diese Gegenstände nichts mit den Drogen zu tun haben.
4. Einfuhr & Ausfuhr
Postpakete, z.B. aus den Niederlanden, Spanien oder Übersee. Der Zoll fängt Sendungen die Drogen enthalten regelmäßig am Flughafen ab, unabhäbgig davon mit welchen Zusteller (z.B. Deutsche Post / DHL, Hermes, DPD, UPS, GLS) erfolgt.
- Strategie: Wir prüfen, ob Ihnen die Bestellung (Darknet, Telegram) überhaupt nachgewiesen werden kann. Ein Adressaufkleber allein reicht als Beweis oft nicht für eine Verurteilung aus.
EncroChat, SkyECC & Darknet: Die neue Beweislage
Moderne Drogenverfahren basieren oft auf vielfältigen digitalen Spuren. Davon werden nicht nur im Internet viele täglich unbedacht hinterlassen und gelangen auch als Zufallsfunde (z.B. durch die Auswertung eines Smartphones in einem anderen Strafverfahren) in die Hädne der Ermittlungsbehörden.
- Kryptohandys (EncroChat / SkyECC / Anom): Die Behörden haben Server gehackt, Chats mitgelesen und mehrere Terabyte (TB) an Daten gesichert. Die Rechtsprechung hierzu ist komplex und im Fluss. Wir prüfen Verwertungsverbote: Durften die Daten erhoben werden? Sind die Chats Ihnen zweifelsfrei zuzuordnen?
- Darknet-Bestellungen: Bezahlung mit Bitcoin oder Monero. Oft werden Käuferlisten bei Dealern ("Vendors") gefunden. Hier gilt wie immer: Schweigen! Ohne Geständnis und weitere Beweismittel ist der Nachweis der Bestellung oft schwierig.
- Handy-Auswertung: Die Polizei nutzt Software (z.B. Cellebrite), um gelöschte WhatsApp-Chats wiederherzustellen und Smartphones vollständig auszuwerten. Geben Sie niemals Ihre PIN oder Ihr Passwort preis. (Achtung: Nach neuester BGH-Rechtsprechung ist das zwangsweise Entsperren eines Smartphones mittels Fingerabdruck unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt!)
Mögliche Strategien zur Vermeidung von Haft
- Einstellung des Verfahrens Bei Ersttätern kämpfen wir in geeigneten Fällen stets für eine Einstellung nach § 170 II StPO (Unschuld) oder § 153a StPO (gegen Geldauflage).
- Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG) Der "Joker" im Betäubungsmittelstrafrecht. Wenn Sie die Tat aufgrund einer Abhängigkeit begangen haben, können wir erreichen, dass Sie eine Therapie machen, statt ins Gefängnis zu gehen. Die Strafe wird "zurückgestellt". Ich unterstütze Sie bei den Anträgen und der Kostenzusage.
- Unterbringung in Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) Bei schwerer Abhängigkeit und Hang zu Rauschtaten kann das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen. Dies ist oft besser als die JVA, aber auch eine gravierende Maßnahme. Wir wägen die Risiken gemeinsam ab.
Ihr BtM-Anwalt in Hamburg & Schleswig-Holstein
Ich vertrete Sie gegenüber den spezialisierten Drogen-Dienststellen (LKA 6 Hamburg, Kripo Norderstedt, Kripo Pinneberg) und besuche Sie im Falle einer Verhaftung in den Justizvollzugsanstalten:
- JVA Hamburg-Billwerder
- JVA Fuhlsbüttel ("Santa Fu")
- JVA Hahnöfersand (Jugendstrafvollzug)
- JVA Itzehoe & JVA Neumünster
Tätigkeitsbereich:
Von meiner Kanzlei in Hamburg Schnelsen und über die gute Anbindung durch die A7 / A23 und B4 bin ich schnell bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten (Amtsgerichte und Landgericht) in Hamburg, sowie den Staatsanwaltschaften, Gerichten und Polizeidienststellen im Umland, z.B.:
- Kreis Pinneberg: Pinneberg, Elmshorn, Schenefeld, Halstenbek, Rellingen.
- Kreis Segeberg: Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen.
- Kreis Steinburg: Itzehoe.
- Kreis Stormarn: Ahrensburg, Reinbek.
Ebenso schnell sind auch Sie aus den genannten Ortschaften und aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet (insbesondere auch aus Niendorf, Langenhorn, Eidelstedt, Lurup und Lokstedt) in meiner Kanzlei für Strafrecht, wo wir Raum für diskrete Beratungs- und Besprechungstermine haben.
