Rechtsanwalt Jascha Briel  §
Strafverteidiger in Hamburg

Rechtsgebiete & Expertise: Ihre Verteidigung in Hamburg und Schleswig-Holstein

Wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät oder seinen Führerschein in Gefahr sieht, braucht keine allgemeine Rechtsberatung, sondern einen erfahrenen Rechtsanwalt und eine spezialisierte Strategie im Strafrecht oder Verkehrsrecht. Häufig auch beides gleichermaßen. In meiner Kanzlei in Hamburg-Schnelsen konzentriere ich mich daher seit dem Jahr 2016 auf die Rechtsgebiete, in denen häufig auch Erfahrung und taktisches Geschick über Existenzen entscheiden: Strafrecht und Verkehrsrecht.

Strafrecht & Strafverteidigung – Waffengleichheit herstellen

Als Ihr Strafverteidiger sorge ich für Waffengleichheit gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, unabhängig vom konkreten Tatvorwurf und bei allen Ihnen vorgeworfenen Delikten.

Ob vor dem Amtsgericht in Hamburg-Mitte oder Pinneberg oder vor dem Landgericht Itzehoe – ich begleite Sie vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung oder Berufung in der gesamten Metropolregion Hamburg

Dabei bin ich insbesondere, jedoch ausdrücklich nicht ausschließlich in den nachfolgenden Rechtsgebieten und Teilbereichen im Strafrecht tätig:

  • ​Sexualstrafrecht: Diskrete Verteidigung bei Vorwürfen wie sexueller Nötigung und Vergewaltigung oder dem Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB). Ziel ist in geeigneten Fällen die Vermeidung einer öffentlichen Verhandlung vor Gericht. Ich kämpfe für Ihr Ansehen. 
  • ​Betäubungsmittelstrafrecht (BtM): Expertise bei Vorwürfen rund um Besitz, Handel oder Einfuhr von Drogen und Betäubungsmitteln wie Kokain, Amphetamine und Heroin. Hilfe bei dem Vorwurf eines Verstoßens gegen das KCanG (Cannabis-Legalisierung). 
  • ​Jugendstrafrecht: Mein besonderer Fokus liegt auf der Strafverteidigung und dem Schutz der Zukunft junger Mandanten. Ich verteidige Jugendliche und Heranwachsende unter den besonderen Voraussetzungen und Zielrichtungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), unabhängig vom konkreten strafrechtlichen Tatvorwurf.
  • ​Eigentums- & Vermögensdelikte: Verteidigung bei Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung.
  • Gewalt- und Kapitalverbrechen: Ich stehe Ihnen auch bei dem Vorwurf schwerer Straftaten wie Raub, Körperverletzung und Mord mit meiner gesamten Expertise zur Seite und verteidige Sie loyal.
  • ​Pflichtverteidigung: Ich übernehme Mandate als beigeordneter Pflichtverteidiger, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (sog. notwendige Verteidigung) vorliegen.

Verkehrsrecht & Fahrerlaubnisrecht – Führerschein & Mobilität sichern

Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis ist für viele Mandanten nicht nur im Hamburger Umland katastrophal. Job und Führerschein hängen oft zusammen. Ich kämpfe dafür, dass Sie Ihren Führerschein nicht abgeben müssen und helfe Ihnen, Ihre berufliche Zukunft zu sichern. 

  • ​Bußgeldverfahren: Abwehr von Punkten in Flensburg sowie Bußgeldern und Fahrverboten bei Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen.
  • ​Verkehrsstrafrecht: Verteidigung bei vorgeworfener Unfallflucht (Fahrerflucht), Nötigung im Straßenverkehr oder Trunkenheitsfahrt / Rauschfahrt. (§ 316 StGB).
  • ​MPU & Fahrerlaubnis: Rechtliche Unterstützung bei drohender Medizinisch-Psychologischer Untersuchung oder Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behörde. Ich helfe Ihnen, Ihren Führerschein zu behalten.

Lokale Kompetenz für den Hamburger Nordwesten

Durch den Kanzleistandort in Hamburg-Schnelsen bin ich der direkte Ansprechpartner für Mandanten aus:

  • ​Hamburg: Niendorf, Eidelstedt, Stellingen, Lokstedt, Lurup, Langenhorn.
  • ​Schleswig-Holstein: Norderstedt, Quickborn, Pinneberg, Halstenbek, Rellingen, Elmshorn und Itzehoe.

​Ich kenne die Besonderheiten der lokalen Justiz – von den Hamburger Amtsgerichten bis hin zur Staatsanwaltschaft Itzehoe. Durch die Lage direkt an der A7 und A23 biete ich Mandanten aus dem Umland eine unkomplizierte Erreichbarkeit ohne die Staus der Innenstadt. Die HVV-Bushaltestelle Oldesloer Straße liegt zudem direkt gegenüber der Kanzlei, so dass ich auch mit dem ÖPNV gut erreichbar bin.

Jetzt Ersteinschätzung anfordern – Handeln Sie, bevor es zu spät ist

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein drohendes Fahrverbot wartet nicht. Je früher ich als Ihr Verteidiger bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht Akteneinsicht beantragen und strategisch eingreifen kann, desto größer sind die Chancen auf eine geräuschlose Einstellung des Verfahrens.

Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht dem Zufall oder allein den Behörden. In meiner Kanzlei in Hamburg-Schnelsen erhalten Sie eine diskrete, loyale und fachlich spezialisierte Beratung – ohne Vorurteile, aber mit klarem Fokus auf Ihr Recht.

​Nehmen Sie jetzt Kontakt auf:

Haben Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten, oder bei Ihnen hat eine Hausdurchsuchung stattgefunden? Oder haben Sie schon einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift vom Gericht im Briefkasten gehabt?

Dann ist es jetzt allerhöchste Zeit, einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen!