//Individuelle Strafverteidigung nach Maß
 

 

Rechtsanwal Jascha Briel

Rechtsanwalt Jascha Briel
Glißmannweg 1 - 22457 Hamburg

Tel: 040 / 58 91 79 01 | Fax: 040 / 58 13 17

Öffnungszeiten der Kanzlei in Hamburg - Schnelsen:

jetzt geschlossen
Montag
9:0013:00
14:0017:30
Dienstag
9:0013:00
15:0020:00
Mittwoch
9:0013:00
14:0017:30
Donnerstag
9:0013:00
14:0017:30
Freitag
9:0012:30
Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Ihr Strafverteidiger und Rechtsanwalt für das gesamte Strafrecht in Hamburg - Schnelsen 

Neben dem anwaltlichem Tätigkeitsschwerpunkt als Strafverteidiger im Rahmen einer Pflichtverteidigung oder als Wahlverteidiger und im sonstigen Strafrecht ist Rechtsanwalt Jascha Briel auch im Verkehrsrecht (insbesondere Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht) sowie im allgemeinen Zivilrecht (Kaufrecht, Werkvertäge, Verbraucherverträge, etc.) tätig. 

In der Regel kurzfristige Termine für Erstberatungen im Strafrecht verfügbar 

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jascha Briel

Im Strafrecht ist Rechtsanwalt Briel als Verteidiger zum Beispiel bei folgenden, aber auch allen anderen Tatvorwürfen für Sie tätig:

  • Gewalt- und Körperverletzungsdelikte
    ( z.B. Körperverletzung, Raub, Nötigung, etc.)
  • Eigentums- u. Vermögensdelikte
    (z.B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, etc.)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
    (z.B. Besitz, Handel, Umgang mit Betäubungsmitteln wie Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamin, etc.)
  • Jugendstrafrecht
    (Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, unter Beachtung der Besonderheiten der speziellen Verfahrensgrundsätze aus dem Jugendgerichtsgesetz)
  • Verkehrsstrafrecht
    (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Unfallflucht, Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, etc.)

 Weitere Informationen zum Leistungsspektrum von RA Jascha Briel erhalten Sie in den einzelnen Rubriken - oder Sie rufen einfach unverbindlich an!

 Wichtiger Hinweis bei dem Vorwurf der Begehung einer Straftat:

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem erfahren Strafverteidiger Ihrer Wahl, idealerweise direkt nach Ihrer Kenntnis davon, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (z.B. durch Übersendung einer Vorladung, eines Anhörungsbogens oder die Durchführung einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei), ermöglicht es in einer Vielzahl von Fällen bereits in diesem frühen Verfahrensstadium, wichtige Weichen zu stellen und dadurch den Ausgang des Strafverfahrens mitunter positiv, z.B. durch Hinwirkung auf eine Verfahrenseinstellung oder einen Strafbefehl in dafür geeigneten Fällen mitzugestalten.

 

 Oftmals kann so durch Mitwirkung von einem erfahrenen Anwalt ein langwieriges und mitunter teures Strafverfahren mit Gerichtsterminen, usw. vermieden werden.

Rechtsanwalt Briel vertritt Sie jedoch grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium des Strafprozesses, also selbstverständlich auch nach Eingang einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls bei Ihnen. In diesen Fällen ist jedoch meist besondere Eile geboten.

Ausschließlich für strafrechtliche Notfälle, z.B. bei einer Wohnungs- bzw. Hausdurchsuchung oder einer Festnahme, bzw. sonstigen Ingewahrsamnahme bietet Rechtsanwalt Briel auch außerhalb von bestehenden Mandatsverhältnissen ein strafrechtliches Notfalltelefon, außerhalb der gewöhnlichen Öffnungs- und Sprechzeiten an.

 Tätigkeitskonzept

Die anwaltliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Jascha Briel fußt auf den Säulen:

  • Sorgfältige und umfassende Beratung in Ihrem persönlichen Rechtsfall
  • Vollständige Tätigkeit im Strafverfahren, begonnen bei der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, über die Verteidigung in der Hauptverhandlung bis hin zum einlegen von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision.
  • Vertrauensvoller und sorgsamer Umgang mit den befassten Angelegenheiten
  • Individuelle Entwicklung einer möglichst erfolgreichen, auf den konkreten Fall und die konkrete Rechts- und Sachlage angepassten Strategie oder Verteidigungsstrategie

 

Dabei besteht das Bemühen, für meine Tätigkeit einen finanziell möglichst wenig belastenden Weg für Sie zu finden.

Einen verständnisvollen, menschlichen Umgang auch mit diskreten Themenschweren Schicksalsschlägen oder schweren strafrechtlichen Vorwürfen können Sie in der erfahrenen Kanzlei ebenso erwarten, wie die selbstverständliche Beachtung der schon berufsrechtlich gebotenen Diskretion und Verschwiegenheit. 

Kern und Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Briel ist die Tätigkeit als Strafverteidiger im Rahmen einer Strafverteidigung im Strafverfahren.

 

In dem Fall, dass Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, vertritt Rechtsanwalt Briel - sowohl ob als Wahlverteidiger im Falle eines Wahlmandats, als auch als beigeordneter Pflichtverteidiger - selbstverständlich ausschließlich Ihre Interessen.

Die Vertretung der Nebenklage sowie die Tätigkeit als Opferanwalt gehören neben der Anwaltstätigkeit als Verteidiger ebenfalls zu den in der Hamburger Kanzlei von Rechtsanwalt Briel angebotenen Leistungen. Auch bei der Opfervertretung, insbesondere der strafrechtlichen Nebenklage, spielen die speziellen Kenntnisse im Straf- und Strafverfahrensrecht mitunter eine gewichtige Rolle. Die Tätigkeit von RA Briel als Spezialist im Strafrecht beinhaltet daher sowohl jene als Verteidiger, als auch als Vertreter der Nebenklage.

Selbstverständlich bearbeitet RA Briel auch Haftsachen, beispielsweise wenn Sie sich bereits in Strafhaft oder Untersuchungshaft befinden, aber auch wenn Sie frisch in die U-Haft gekommen oder festgenommen worden sind.

Eine Beiordnung als Pflichtverteidiger im Rahmen einer Pflichtverteidigung in Strafsachen ist grundsätzlich ebenso möglich wie eine Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) im Rahmen von zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Für eine Terminvereinbarung können Sie einfach anrufen, eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular nutzen.

 
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